Vorläufige Einigung: KV-Kündigung wird zurückgezogen, Gespräche gehen weiter

29. Oktober 2012 at 12:50 pm 1 Kommentar


Die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp und der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) einigten sich in ihrem Treffen am 29. Oktober auf folgende Vorgangsweise zur vorläufigen Beilegung des Konflikts um die aufgekündigten Kollektivverträge und zur Wiederaufnahme von Verhandlungen um einen neuen Journalisten-KV:

Memorandum of Understanding

Parteien:
KV-Verhandlungskurie des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ)
KV-Verhandlungskurie der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp

Präambel
Mit vorliegendem Memorandum of Understanding bekennen sich die Parteien zum gemeinsamen Ziel eines zeitnahen Abschlusses des in Verhandlung befindlichen Kollektivvertrages.
Zu diesem Zweck wird folgendes vereinbart:

1. Verlängerung der Geltungsdauer der Kollektivverträge
Die Parteien werden umgehend, bis spätestens zum 14. November 2012 die jeweils erforderlichen Gremienbeschlüsse erwirken, damit die Kollektivvertragsparteien spätestens zum 15. November 2012 einvernehmlich:
a) die ausgesprochene Kündigung zum 31.12. aufheben; und
b) unter einem folgende Einfügung eines Punkt 1a in § 49 Punkt zu beschließen: „1a. Für das Kalenderjahr 2013 gilt abweichend von Punkt 1: Dieser Vertrag ist zu jedem Quartalsende unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist kündbar.“

2. Die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp sichert zu, bis zum selben Zeitpunkt den Streikbeschluss aufzuheben.

Vorbehaltlich Erfüllung der Punkte 1. und 2. werden die Parteien die Verhandlungen gemäß der Punkte 3. bis 7. dieses Memorandum of Understanding zu Ende führen.

3. Die weiteren KV-Verhandlungen werden in Blöcken abgehandelt, die in Form von Klausuren stattfinden. Die erste wird für 30.11. – 2.12.2012 vereinbart.

4. Die Tagesordnung dazu wird von den beiden Verhandlungsteams vorab und zeitnah akkordiert. Bei weiteren Klausuren wird analog vorgegangen.

5. Beide Seiten erklären, die Verhandlungen so zu führen, dass ein Inkrafttreten des neuen Kollektivvertrages spätestens mit 1.7.2013 möglich ist. Dies bedingt, dass die inhaltlichen Fragen bis 15. Februar abschließend abgehandelt sind.

6. Für die anschließende Redaktionsphase werden beide Seiten im Vorfeld ein gleich großes Redaktionsteam nominieren.

7. Kommunikation: Dieses Memorandum ist zur Veröffentlichung bestimmt. Darüber hinaus verpflichten sich die Verhandlungsparteien für die Zeit der Verhandlungen bis zum Ende derselben zum Stillschweigen über Verhandlungspunkte und zur Nichtbefassung von dritten außenstehenden Personen bzw. Institutionen. Auf beigezogene Experten ist diese Verschwiegenheitspflicht zu überbinden. Beide Seiten bekennen sich dazu, jegliche öffentliche Äußerungen und Maßnahmen zu unterlassen, welche das Gesprächsklima belasten können.

Link: GPA-djp

 

Stellungnahme von Franz C. Bauer:

Liebe Kollegin, Lieber Kollege,

Danke für Deinen Einsatz am vergangenen Montag bei den Kundgebungen für einen fairen Kollektivvertrag. Diese waren ein großer Erfolg. Beim heutigen Gespräch mit dem VÖZ haben wir uns darauf verständigt, die KV-Verhandlungen zum neuen Journalisten-KV wieder aufzunehmen. Die erste Verhandlungs-Klausur dazu findet Ende November statt.

Zuvor wird der VÖZ bis 15. November die notwendigen Beschlüsse herbeiführen, um die ausgesprochene KV-Kündigung zurück nehmen zu können. Im Gegenzug wird die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp in der nächsten Präsidiumssitzung den Streikbeschluss rückgängig machen. (Den genauen Wortlaut der Vereinbarung findest Du anbei.)

Unser aller Einsatz hat sich gelohnt und dazu geführt, neuerlich Schritte auf einem gemeinsamen sozialpartnerschaftlichen Weg machen zu können und gestärkt in die nun anstehenden, abschließenden Verhandlungen zu gehen.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich nochmals daran erinnern, dass an der Urabstimmung über den neuen Journalisten-KV ausschließlich Gewerkschaftsmitglieder der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp teilnehmen können. Bei der KV-Urabstimmung stimmberechtigt sind jene Gewerkschaftsmitglieder, auf die der neue KV Anwendung findet: JournalistInnen bei Tages- und Wochenzeitungen und deren Onlineausgaben. 
Mit freundlichen Grüßen,

Franz C. Bauer
Vorsitzender der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp

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1 Kommentar Add your own

  • 1. Memereelm  |  28. November 2013 um 8:19 am

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