FAQ: Der neue Kollektivvertrag
9. April 2013 at 1:30 pm eminenz Hinterlasse einen Kommentar
Was ist der Unterschied zwischen einem Kollektivvertrag und einem Hausvertrag? Wieso ist es rechtlich überhaupt möglich, dass JournalistInnen im IT-, Gewerbe- oder Werbe-KV gelandet sind? ) Nimmt der neue KV BerufseinsteigerInnen dadurch Geld weg, dass die neuen Einstiegsgehälter niedriger sind als die Tarife im KV alt? Wie viele Jahre aus freien Dienstverhältnissen werden bei einer Anstellung angerechnet?
Das sind nur einige Fragen, die vielen österreichischen Journalisten derzeit auf der Zunge brennen. Denn: Ab Juli soll der neue Journalisten-KV gelten, davor gibt es allerdings noch eine Urabstimmung der Gewerkschaftsmitglieder darüber. Im Fall eines negativen Ausgangs der Abstimmung wird der KV nicht unterschrieben und erlangt keine Gültigkeit. Aber was würde das dann eigentlich bedeuten?
Die Gewerkschaft (GPA-djp) hat jetzt ein FAQ zum neuen KV zusammengetragen – und auch Fragen und Antworten zur Urabstimmung. Darüber hinaus kann der neue Kollektivvertrag heruntergeladen werden.
Bleiben trotzdem noch Fragen? Einfach hier im Forum die Fragen stellen oder ein Mail an info@mediengruppeonline.at.
>>FAQ zum neuen KV (linke Spalte mitte klicken für den Download)
>>FAQ zur Urabstimmung (linke Spalte unten klicken für den Download)
>>Der neue KV im Volltext (linke Spalte oben klicken für den Download)
Übrigens: Die Wähler-Registrierung für die Urabstimmung ist von 15. bis 29. April online auf der GPA-djp-Homepage möglich. Die Urabstimmung findet von 8. bis 22. Mai statt.
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