Journalisten-KV: VÖZ und Journalistengewerkschaft erzielen Durchbruch

8. März 2013 at 10:25 am Hinterlasse einen Kommentar


Die nächsten Schritte: Finale Redaktionssitzungen im März, Urabstimmung der Gewerkschaft im April, Unterschrift des KV im Mai, Inkrafttreten am 1. Juli 2013

Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp haben sich auf die wesentlichen Eckpunkte eines neuen Kollektivvertrages für Journalisten geeinigt, das gaben sie am Freitag in einer gemeinsamen Erklärung bekannt. Alle entscheidenden Kapitel, darunter Arbeitszeit, Gehalt, Tarifmodell und Urlaub, konnten außer Streit gestellt werden. Der vorliegende Entwurf stellt aus Sicht beider Verhandlungsparteien einen tragfähigen Kompromiss dar. Zentrales Ergebnis ist ein gemeinsamer Redakteursbegriff, egal ob in Print- oder Online-Redaktionen gearbeitet wird. Eine gemeinsame Tariftabelle bietet faire und marktkonforme Arbeitsbedingungen. Das neue Gehaltschema liegt zwar unter dem derzeit gültigen Gehältern für angestellte JournalistInnen, aber deutlich über anderen Kollektivverträgen, die derzeit vor allem im Online-Bereich angewendet werden.

Der VÖZ-Vorstand hat den Eckpunkten am Donnerstagnachmittag zugestimmt. Doch man ist damit noch nicht am Ende der Reise angelangt, betonen beide Seiten. Die nächsten Schritte sind: In gemeinsamen Redaktionssitzungen werden im Laufe des März die finalen Formulierungen ausgearbeitet. In der Folge wird der Kollektivvertrag den Mitgliedern der Journalistengewerkschaft zur Urabstimmung vorgelegt. Der VÖZ wird unter seinen Mitgliedern zeitnahe eine Erhebung durchführen, um festzustellen, welche zusätzliche Mitarbeiterzahl dem neuen KV unterliegen wird. Ein positives Abstimmungsergebnis vorausgesetzt, wird das Vertragswerk von VÖZ und Gewerkschaft im Mai unterzeichnet. Mit 1. Juli 2013 könnte dann der Journalisten-Kollektivvertag Neu in Kraft treten.

„Dieser Kompromiss ist für einige VÖZ-Mitgliedsmedien in der Anfangsphase mit Kostensteigerungen verbunden. Im Anbetracht des wirtschaftlichen Fahrwassers, in dem sich Printmedien derzeit befinden, war diese Einigung nicht einfach. Es war uns Arbeitgebervertretern jedoch wichtig für alle Mitarbeiter – unabhängig vom Trägermedium für das sie berichten – faire und attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen“, betonte VÖZ-Verhandlungsführer Wolfgang Bergmann. „Sollte dieser Kollektivvertrag mit 1. Juli 2013 in Kraft treten, werden deutlich mehr Arbeitnehmer nach den neuen kollektivvertraglichen Bedingungen für Journalisten angestellt werden.“

Der Vorsitzende der Journalistengewerkschaft, Franz C. Bauer, bezeichnet das Verhandlungsergebnis als Meilenstein: „Unsere jahrelangen Bemühungen, den Kollektivvertrag für möglichst viele KollegInnen, vor allem auch für die Freien MitarbeiterInnen, geltend zu machen, waren erfolgreich. Auch für sie wird damit zukünftig der volle sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Schutz gelten. Die jetzt vorliegende Einigung bedeutet für alle KollegInnen in den Medienbetrieben ein gewisses Maß der Absicherung, das dringend notwendig ist und das sie selbst vehement eingefordert haben.“

Die Eckpunkte der Einigung zum neuen Journalisten-Kollektivvertrag:

Geltungsbereich: Der neue KV gilt für Tages- und Wochenzeitungen sowie für digitale redaktionelle Angebote (Online, Mobile), wenn sie mit Tages- und Wochenzeitungen vergleichbar sind. Auch vom KV erfasst ist der „technisch-redaktionelle Dienst“ – also Layouter, Grafiker, Bildbearbeiter oder Cutter, soweit sie am redaktionellen Teil mitarbeiten. Für diese gelten aber teilweise andere Regelungen.

Anzahl der Gehälter: Der KV Neu sieht (wie in allen anderen Branchen üblich) 14 statt bisher 15 Gehälter vor. „Alt-Dienstnehmer“ erhalten das bisherige 15. zunächst auf 14 Gehälter umgerechnet. Die Gehälter dieser Gruppe werden aber in den nächsten Jahren im Rahmen der jährlichen KV-Erhöhung durch schrittweise Gegenrechnung langsamer wachsen als die Gehälter neu eintretender Dienstnehmer.

Quinquennien: Die Gehaltssprünge mittels Quinquennien bestehen ab Erreichen der Regelstufe weiter, werden jedoch abgeflacht. Wobei beispielsweise das dritte und das vierte Quinquennium noch immer jeweils Gehaltssteigerungen von acht Prozent vorsehen.

Arbeitszeit: Die Normalarbeitszeit beträgt wie bisher 38 Wochenstunden und ist auf fünf tunlichst zusammenhängende Tage zu verteilen. Arbeiten, die am sechsten Tag erbracht werden, fallen unter die Überstundenregelung (50 Prozent Zuschlag). Sonn-, Feiertagsüberstunden sowie Nachtüberstunden werden mit einem Zuschlag von 100 Prozent vergütet.

Urlaub: In Zukunft ist dieser für alle Journalisten nach Journalistengesetz geregelt, für den technisch-redaktionellen Dienst nach dem Urlaubsgesetz. Für Alt-Dienstnehmer gilt die bisherige Regelung.

Sabbaticals können einvernehmlich vereinbart werden, wobei der vereinbarte KV-Text Mustermodelle mit bis zu einjähriger Dauer ermöglicht.

Die Regeln für die Anstellung freier Dienstnehmer und die Eingliederung von in Konzernen von VÖZ-Mitgliedern tätigen Journalisten ist darüber hinaus klar festgeschrieben.

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