>>>FORDERUNGEN
Meyers Online Lexikon beschreibt einen Journalisten als
“Publizist, der haupt- oder freiberuflich für Zeitungen, Zeitschriften, Nachrichten- und Pressedienste, bei Film, Funk und Fernsehen tätig und durch die Verbreitung von Informationen von großem Einfluss auf die öffentliche Meinung ist.”
Diese Definition hat einen gravierenden Fehler: Es fehlt der Bereich Online.
Warum?
Der “Ehrenkodex für die österreichische Presse” des verblichenen Presserats richtete sich “an alle, denen Aufgaben der Information und der Kommentierung der Zeitereignisse anvertraut sind, sich stets der Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit, Sauberkeit und Korrektheit bewusst zu sein.”
Auch hier fehlt der Begriff Online komplett.
Heißt das, dass Online-Journalisten nicht nach Grundsätzen handeln sollen wie “Journalismus heißt Verantwortung tragen, und zwar gegenüber der Öffentlichkeit, dem betreffenden Medium und dem eigenen Gewissen. Demnach sind Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Bericht oberste Verpflichtung des Journalisten. Dies gilt auch für die Beschaffung von Nachrichten, Bildern und sonstigem Informationsmaterial”?
Geht wirklich Gefäß vor Inhalt?
Wir sagen: Nein.
Qualität ist keine Frage der Verpackung, sondern des jeweiligen Anspruchs. Den stellen nicht nur wir an uns selber, den erwarten und fordern auch unsere Leser und Nutzerinnen. In der steigenden Flut der Online-Angebote sind ebenso fixe Ankerpunkte der objektivgen Informationsangebote notwendig, wie sie die “klassischen” Medien seit Jahrzehnten offerieren. Wir wollen und können sie bieten, wenn man uns die dazu zwingend notwendigen Möglichkeiten und Absicherung bietet.
Genagelte Schuhe gibt es auch nicht im Billigsupermarkt um die Ecke.
Daher fordern wir:
Lesen sie mehr…
- Gleiche Rechte für gleiche Arbeit!
- Aufnahme des Begriffs Medium in die teils haarsträubenden Selbstbeschreibungen der Online-Angebote heimischer Medienhäuser. Diese werden zum größten Teil als ausgelagerte Tochterfirmen betrieben, ohne Rechte, aber mit vielen Pflichten. Weiters die Erweiterung des Begriffs Medienunternehmen um den Faktor Online, um wirklich alle journalistisch arbeitenden Kollegen abzudecken.
- Kollektivvertragliche Gleichstellung mit Redakteuren und Redakteurinnen anderer Verbreitungsformen und somit leistungsgerechte Entlohnung. Viele Kollegen sind mit dem Kollektivvertrag “Werbung und Marktkommunkation” angestellt, gelegentlich auch im IT-Kollektivvertrag . Das Journalistengesetz kommt hierbei nur selten zur Anwendung und wenn dann nur in Teilen. http://www.gpa-djp.at
- Das Recht auf Anstellung statt freier Mitarbeit und
- Vollzeit statt Teilzeit. Wer sich täglich um die nötige Butter aufs Brot sorgen machen muss, kann sich naturgemäß nicht mit der nötigen Sorgfalt seiner eigentlichen Aufgabe, der umfassenden und objektiven Information seiner Leser, widmen. Die bloße Replikation und daraus resultierend oftmalig redudante Information im Netz sind nicht im Sinne der Demokratiebildung, zu der auch wir nachweislich beitragen.
- Gleichstellung der freien Mitarbeiter zu mit fix Angestellten, etwa bei der Wahl des Betriebsrats.
Nadja Igler und Lukas Wieselberg für Mediengruppe Online
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