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FAQ: Der neue Kollektivvertrag


Was ist der Unterschied zwischen einem Kollektivvertrag und einem Hausvertrag? Wieso ist es rechtlich überhaupt möglich, dass JournalistInnen im IT-, Gewerbe- oder Werbe-KV gelandet sind? ) Nimmt der neue KV BerufseinsteigerInnen dadurch Geld weg, dass die neuen Einstiegsgehälter niedriger sind als die Tarife im KV alt? Wie viele Jahre aus freien Dienstverhältnissen werden bei einer Anstellung angerechnet?

Das sind nur einige Fragen, die vielen österreichischen Journalisten derzeit auf der Zunge brennen. Denn: Ab Juli soll der neue Journalisten-KV gelten, davor gibt es allerdings noch eine Urabstimmung der Gewerkschaftsmitglieder darüber. Im Fall eines negativen Ausgangs der Abstimmung wird der KV nicht unterschrieben und erlangt keine Gültigkeit. Aber was würde das dann eigentlich bedeuten?

Die Gewerkschaft (GPA-djp) hat jetzt ein FAQ zum neuen KV zusammengetragen – und auch Fragen und Antworten zur Urabstimmung. Darüber hinaus kann der neue Kollektivvertrag  heruntergeladen werden.

Bleiben trotzdem noch Fragen? Einfach hier im Forum die Fragen stellen oder ein Mail an info@mediengruppeonline.at.

>>FAQ zum neuen KV (linke Spalte mitte klicken für den Download)

>>FAQ zur Urabstimmung (linke Spalte unten klicken für den Download)

>>Der neue KV im Volltext (linke Spalte oben klicken für den Download)

Übrigens: Die Wähler-Registrierung für die Urabstimmung ist von 15. bis 29. April online auf der GPA-djp-Homepage möglich. Die Urabstimmung findet von 8. bis 22. Mai statt.

kvbild

9. April 2013 at 1:30 nachmittags Hinterlasse einen Kommentar

Journalisten-KV: VÖZ und Journalistengewerkschaft erzielen Durchbruch


Die nächsten Schritte: Finale Redaktionssitzungen im März, Urabstimmung der Gewerkschaft im April, Unterschrift des KV im Mai, Inkrafttreten am 1. Juli 2013

Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp haben sich auf die wesentlichen Eckpunkte eines neuen Kollektivvertrages für Journalisten geeinigt, das gaben sie am Freitag in einer gemeinsamen Erklärung bekannt. Alle entscheidenden Kapitel, darunter Arbeitszeit, Gehalt, Tarifmodell und Urlaub, konnten außer Streit gestellt werden. Der vorliegende Entwurf stellt aus Sicht beider Verhandlungsparteien einen tragfähigen Kompromiss dar. Zentrales Ergebnis ist ein gemeinsamer Redakteursbegriff, egal ob in Print- oder Online-Redaktionen gearbeitet wird. Eine gemeinsame Tariftabelle bietet faire und marktkonforme Arbeitsbedingungen. Das neue Gehaltschema liegt zwar unter dem derzeit gültigen Gehältern für angestellte JournalistInnen, aber deutlich über anderen Kollektivverträgen, die derzeit vor allem im Online-Bereich angewendet werden.

Der VÖZ-Vorstand hat den Eckpunkten am Donnerstagnachmittag zugestimmt. Doch man ist damit noch nicht am Ende der Reise angelangt, betonen beide Seiten. Die nächsten Schritte sind: In gemeinsamen Redaktionssitzungen werden im Laufe des März die finalen Formulierungen ausgearbeitet. In der Folge wird der Kollektivvertrag den Mitgliedern der Journalistengewerkschaft zur Urabstimmung vorgelegt. Der VÖZ wird unter seinen Mitgliedern zeitnahe eine Erhebung durchführen, um festzustellen, welche zusätzliche Mitarbeiterzahl dem neuen KV unterliegen wird. Ein positives Abstimmungsergebnis vorausgesetzt, wird das Vertragswerk von VÖZ und Gewerkschaft im Mai unterzeichnet. Mit 1. Juli 2013 könnte dann der Journalisten-Kollektivvertag Neu in Kraft treten.

„Dieser Kompromiss ist für einige VÖZ-Mitgliedsmedien in der Anfangsphase mit Kostensteigerungen verbunden. Im Anbetracht des wirtschaftlichen Fahrwassers, in dem sich Printmedien derzeit befinden, war diese Einigung nicht einfach. Es war uns Arbeitgebervertretern jedoch wichtig für alle Mitarbeiter – unabhängig vom Trägermedium für das sie berichten – faire und attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen“, betonte VÖZ-Verhandlungsführer Wolfgang Bergmann. „Sollte dieser Kollektivvertrag mit 1. Juli 2013 in Kraft treten, werden deutlich mehr Arbeitnehmer nach den neuen kollektivvertraglichen Bedingungen für Journalisten angestellt werden.“

Der Vorsitzende der Journalistengewerkschaft, Franz C. Bauer, bezeichnet das Verhandlungsergebnis als Meilenstein: „Unsere jahrelangen Bemühungen, den Kollektivvertrag für möglichst viele KollegInnen, vor allem auch für die Freien MitarbeiterInnen, geltend zu machen, waren erfolgreich. Auch für sie wird damit zukünftig der volle sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Schutz gelten. Die jetzt vorliegende Einigung bedeutet für alle KollegInnen in den Medienbetrieben ein gewisses Maß der Absicherung, das dringend notwendig ist und das sie selbst vehement eingefordert haben.“

Die Eckpunkte der Einigung zum neuen Journalisten-Kollektivvertrag:

Geltungsbereich: Der neue KV gilt für Tages- und Wochenzeitungen sowie für digitale redaktionelle Angebote (Online, Mobile), wenn sie mit Tages- und Wochenzeitungen vergleichbar sind. Auch vom KV erfasst ist der „technisch-redaktionelle Dienst“ – also Layouter, Grafiker, Bildbearbeiter oder Cutter, soweit sie am redaktionellen Teil mitarbeiten. Für diese gelten aber teilweise andere Regelungen.

Anzahl der Gehälter: Der KV Neu sieht (wie in allen anderen Branchen üblich) 14 statt bisher 15 Gehälter vor. „Alt-Dienstnehmer“ erhalten das bisherige 15. zunächst auf 14 Gehälter umgerechnet. Die Gehälter dieser Gruppe werden aber in den nächsten Jahren im Rahmen der jährlichen KV-Erhöhung durch schrittweise Gegenrechnung langsamer wachsen als die Gehälter neu eintretender Dienstnehmer.

Quinquennien: Die Gehaltssprünge mittels Quinquennien bestehen ab Erreichen der Regelstufe weiter, werden jedoch abgeflacht. Wobei beispielsweise das dritte und das vierte Quinquennium noch immer jeweils Gehaltssteigerungen von acht Prozent vorsehen.

Arbeitszeit: Die Normalarbeitszeit beträgt wie bisher 38 Wochenstunden und ist auf fünf tunlichst zusammenhängende Tage zu verteilen. Arbeiten, die am sechsten Tag erbracht werden, fallen unter die Überstundenregelung (50 Prozent Zuschlag). Sonn-, Feiertagsüberstunden sowie Nachtüberstunden werden mit einem Zuschlag von 100 Prozent vergütet.

Urlaub: In Zukunft ist dieser für alle Journalisten nach Journalistengesetz geregelt, für den technisch-redaktionellen Dienst nach dem Urlaubsgesetz. Für Alt-Dienstnehmer gilt die bisherige Regelung.

Sabbaticals können einvernehmlich vereinbart werden, wobei der vereinbarte KV-Text Mustermodelle mit bis zu einjähriger Dauer ermöglicht.

Die Regeln für die Anstellung freier Dienstnehmer und die Eingliederung von in Konzernen von VÖZ-Mitgliedern tätigen Journalisten ist darüber hinaus klar festgeschrieben.

8. März 2013 at 10:25 vormittags Hinterlasse einen Kommentar

Kein Online-Hauptpreis wegen “prekärer Arbeitsbedingungen”


Elisabeth Steiner, die für den “Standard” aus und über Kärnten berichtet, erhielt Donnerstagabend den Prälat-Leopold-Ungar-Preis der Caritas, dotiert von Raiffeisen, für herausragende journalistische Leistungen zu sozialen Themen.

Interssanterweise gab es keinen Hauptpreis in der Kategorie Online – und die Begründung dafür macht uns stutzig: Die Jury führt das unter anderen auf die “prekären Arbeitsbedingungen im Onlinejournalismus in Österreich” zurück. Den Online-Redakteuren fehle es sowohl an Zeit und entsprechendem Einkommen, um sich auf soziale Themen zu konzentrieren, so die Jury.

Wenn man diesen Gedanken weiterspinnt, muss sich diese Argumentation doch wie die sprichwörtliche Katze in den Schwanz beißen, wir übernehmen hier die Argumentation der Kollegen von “dastandard.at”: “Anstatt Online-JournalistInnen zu motivieren, an ihren Themen und an ihrem journalistischen Engagement dranzubleiben, haben Sie sie de facto für ihre prekären Arbeitsbedingungen auch noch bestraft.”

Was also ist die Intention für das Aussetzen des Preises für Onlinejournalisten? Wir wären für eine Antwort dankbar.
Die Kollegen von dastandard.at haben einen Offenen Brief verfasst, der hier wiedergegeben wird.

Wir bedauern, dass in der Kategorie Online kein Hauptpreis vergeben wurde und können kein Verständnis für die Begründung aufbringen
Sehr geehrte Jury,

als Sie im Jahr 2010 zum ersten Mal den Prälat-Leopold-Ungar-Preis um die Kategorie “Online” erweitert haben, war das ein Schritt, den die Redaktion von derStandard.at mit großer Freude begrüßt hat – nicht zuletzt weil Sie damals die kurz zuvor gegründete Redaktion von daStandard.at ausgezeichnet haben.
In diesem Jahr mussten wir mit großem Bedauern feststellen, dass in der Kategorie Online kein Hauptpreis vergeben wurde. Ihre Begründung führte die Jury unter anderem auf die “prekären Arbeitsbedingungen im Onlinejournalismus in Österreich” zurück. “Den Online-RedakteurInnen fehle es sowohl an Zeit und entsprechendem Einkommen, um sich auf soziale Themen zu konzentrieren”, heißt es.

Online-JournalistInnen in ganz Österreich liefern sehr wohl qualitätsvolle Berichterstattung in allen Bereichen – und so auch über soziale Themen – und zwar TROTZ oftmals prekärer und arbeitsrechtlich unsicherer Situation. Das Anstellungsverhältnis kann nicht über die Qualität der Arbeit aussagen. Das widerlegen zahlreiche Journalistenpreise, die an freie Mitarbeiter vergeben werden – auch der Leopold-Ungar-Preis.

Dass die Zeit als entscheidender Faktor für qualitativ hochwertigen Journalismus genannt wird, ist ein sehr konservativer Standpunkt in Sachen neue Produktionsmethoden. Schließlich wird ja auch der Faktor Platzbegrenzung nicht als der Qualität abträgliches Merkmal genannt.

Wenn Sie aber mit ihrer Entscheidung und Begründung auf die prekären Arbeitsbedingungen (die leider Realität in einigen Online-Redaktionen sind) aufmerksam machen wollten, dann ist das eine begrüßenswerte Geste. Die kritische und Besorgnis erregende Situation vieler Jung- und Online-Journalisten breiter zu thematisieren und dagegen anzukämpfen ist, ganz im Sinne des Leopold-Ungar-Preises, ein sozial engagiertes Vorhaben. Doch für diesen Appell, sollte es einer sein, haben Sie leider das falsche Instrument gewählt. Ein Instrument, das sich ad absurdum führt. Denn die von Ihnen offenbar festgestellte mangelnde Qualität im Online-Journalismus wird sich bei prekären Arbeitsbedingungen nicht durch weiteres Verwehren finanzieller Ressourcen plötzlich verbessern. Der richtige Schritt ist also nicht ein Ausschluss aus dem Kreis der Begünstigten – zumal Arbeitsverhältnisse auch nicht in Ihren Vergabekriterien genannt werden. Das ist sogar eine Maßnahme, der für einen Preis für soziales Engagement recht zynisch ist.

Anstatt Online-JournalistInnen zu motivieren, an ihren Themen und an ihrem journalistischen Engagement dranzubleiben, haben Sie sie de facto für ihre prekären Arbeitsbedingungen auch noch bestraft.

Selbstverständlich möchte jedeR für seine Arbeit so gut wie möglich entlohnt werden, aber die mögliche Schlussfolgerung, eine Anstellung sei ein Garant für hochwertige journalistische Arbeit, und umgekehrt, freiberufliche Modelle seien Garant für schlechte Arbeit, trifft auf kreative Arbeitsprozesse so nicht zu. Ohne in die Gegenrichtung pauschalisieren zu wollen, möchten wir darauf hinweisen, dass es manchmal gerade lose, wenig verbindliche, freiberufliche Verhältnisse zu einer Redaktion sind, die ein unvoreingenommenes, unparteiliches und unabhängiges journalistisches Arbeiten ermöglichen.

Die Realität des journalistischen Lebens und Arbeitens hat sich in den letzten Jahren einerseits massiv verschlechtert, nämlich in puncto Entlohnung und Prestige. Andererseits haben JournalistInnen mit den neuen Medien Werkzeuge bekommen, rasch und unbürokratisch Informationen zu verwalten, zu verknüpfen und an die Öffentlichkeit zu bringen. Freilich sollte eine Jury wie die Ihre nicht dem Abbau arbeitsrechtlicher Errungenschaften im Journalismusbereich Vorschub leisten; die Leidtragenden dieses Abbaus auch noch zu bestrafen und inhaltlich zu diskreditieren, kann aber nicht der richtige Weg sein.

daStandard.at-Redaktion

9. November 2012 at 5:20 nachmittags Hinterlasse einen Kommentar

Vorläufige Einigung: KV-Kündigung wird zurückgezogen, Gespräche gehen weiter


Die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp und der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) einigten sich in ihrem Treffen am 29. Oktober auf folgende Vorgangsweise zur vorläufigen Beilegung des Konflikts um die aufgekündigten Kollektivverträge und zur Wiederaufnahme von Verhandlungen um einen neuen Journalisten-KV:

Memorandum of Understanding

Parteien:
KV-Verhandlungskurie des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ)
KV-Verhandlungskurie der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp

Präambel
Mit vorliegendem Memorandum of Understanding bekennen sich die Parteien zum gemeinsamen Ziel eines zeitnahen Abschlusses des in Verhandlung befindlichen Kollektivvertrages.
Zu diesem Zweck wird folgendes vereinbart:

1. Verlängerung der Geltungsdauer der Kollektivverträge
Die Parteien werden umgehend, bis spätestens zum 14. November 2012 die jeweils erforderlichen Gremienbeschlüsse erwirken, damit die Kollektivvertragsparteien spätestens zum 15. November 2012 einvernehmlich:
a) die ausgesprochene Kündigung zum 31.12. aufheben; und
b) unter einem folgende Einfügung eines Punkt 1a in § 49 Punkt zu beschließen: „1a. Für das Kalenderjahr 2013 gilt abweichend von Punkt 1: Dieser Vertrag ist zu jedem Quartalsende unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist kündbar.“

2. Die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp sichert zu, bis zum selben Zeitpunkt den Streikbeschluss aufzuheben.

Vorbehaltlich Erfüllung der Punkte 1. und 2. werden die Parteien die Verhandlungen gemäß der Punkte 3. bis 7. dieses Memorandum of Understanding zu Ende führen.

3. Die weiteren KV-Verhandlungen werden in Blöcken abgehandelt, die in Form von Klausuren stattfinden. Die erste wird für 30.11. – 2.12.2012 vereinbart.

4. Die Tagesordnung dazu wird von den beiden Verhandlungsteams vorab und zeitnah akkordiert. Bei weiteren Klausuren wird analog vorgegangen.

5. Beide Seiten erklären, die Verhandlungen so zu führen, dass ein Inkrafttreten des neuen Kollektivvertrages spätestens mit 1.7.2013 möglich ist. Dies bedingt, dass die inhaltlichen Fragen bis 15. Februar abschließend abgehandelt sind.

6. Für die anschließende Redaktionsphase werden beide Seiten im Vorfeld ein gleich großes Redaktionsteam nominieren.

7. Kommunikation: Dieses Memorandum ist zur Veröffentlichung bestimmt. Darüber hinaus verpflichten sich die Verhandlungsparteien für die Zeit der Verhandlungen bis zum Ende derselben zum Stillschweigen über Verhandlungspunkte und zur Nichtbefassung von dritten außenstehenden Personen bzw. Institutionen. Auf beigezogene Experten ist diese Verschwiegenheitspflicht zu überbinden. Beide Seiten bekennen sich dazu, jegliche öffentliche Äußerungen und Maßnahmen zu unterlassen, welche das Gesprächsklima belasten können.

Link: GPA-djp

 

Stellungnahme von Franz C. Bauer:

Liebe Kollegin, Lieber Kollege,

Danke für Deinen Einsatz am vergangenen Montag bei den Kundgebungen für einen fairen Kollektivvertrag. Diese waren ein großer Erfolg. Beim heutigen Gespräch mit dem VÖZ haben wir uns darauf verständigt, die KV-Verhandlungen zum neuen Journalisten-KV wieder aufzunehmen. Die erste Verhandlungs-Klausur dazu findet Ende November statt.

Zuvor wird der VÖZ bis 15. November die notwendigen Beschlüsse herbeiführen, um die ausgesprochene KV-Kündigung zurück nehmen zu können. Im Gegenzug wird die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp in der nächsten Präsidiumssitzung den Streikbeschluss rückgängig machen. (Den genauen Wortlaut der Vereinbarung findest Du anbei.)

Unser aller Einsatz hat sich gelohnt und dazu geführt, neuerlich Schritte auf einem gemeinsamen sozialpartnerschaftlichen Weg machen zu können und gestärkt in die nun anstehenden, abschließenden Verhandlungen zu gehen.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich nochmals daran erinnern, dass an der Urabstimmung über den neuen Journalisten-KV ausschließlich Gewerkschaftsmitglieder der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp teilnehmen können. Bei der KV-Urabstimmung stimmberechtigt sind jene Gewerkschaftsmitglieder, auf die der neue KV Anwendung findet: JournalistInnen bei Tages- und Wochenzeitungen und deren Onlineausgaben. 
Mit freundlichen Grüßen,

Franz C. Bauer
Vorsitzender der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp

29. Oktober 2012 at 12:50 nachmittags Hinterlasse einen Kommentar

Der Präsident mit dem “Online First”-Schild


Unser absolutes Lieblingsbild mit Symbolcharakter von der Demo vor dem VÖZ: Der Präsident der Journlisten-Gewerkschaft, Franz C. Bauer auf der Tribüne – kurz zuvor hatte ich ihm das Schild mit dem Motto der Mediengruppe Online in die Hand gedrückt: “Online First”. Für uns bedeutet das ein starkes Symbol, dass Online-Journalisten von der Gewerkschaft wahrgenommen werden und dass ein neuer KV nur abgeschlossen wird, wenn die “Onliner” drin sind.

Weil wir aber auch gehört haben, dass das Schild bei manchen Kollegen aus dem Print-Bereich zu Irritationen geführt hat: Wir wollen damit auf keinen Fall eine Spaltung, ganz im Gegenteil. In einer Zeit, wo immer öfter von sogenannten integrierten Redaktionen die Rede ist, müssen sich die Verleger endlich einmal klar werden, dass die Formel “Online First” auch arbeitsrechtliche Auswirkungen hat. Mit “Online First” wollen wir den Zusammenhalt der Onliner demonstrieren – und unsere Solidarität mit allen Journalisten – denn nur mit einem gemeinsamen Kollektivvertrag wird die gemeinsame Arbeit in Zukunft meistern zu sein.

Danke an @OliveraStajic für das Ablichten und twittern

23. Oktober 2012 at 2:05 nachmittags 2 Kommentare

Unterstützung für den “Watchdog Journalism”


In den letzten Tagen hat sich eine Gruppierung von Journalisten aus den verschiedensten Medienhäusern formiert. Vertreten sind Print- und Online-Journalisten, Freie journalistische Mitarbeiter, An- und Nicht-Angestellte aus dem TV- und Radiobereich, aus dem öffentlich-rechtlichen Sektor und aus dem Privat-TV-und Radio-Bereich. Am Freitag gab es eine lange Diskussion über die derzeitigen Dienstverhältnisse, über die Rechte und Nicht-Rechte und über den Druck, der derzeit im Medienbereich auf die Mitarbeiter ausgeübt wird. Conclusio: Wir wollen dem Druck nicht weiter nachgeben, ganz im Gegenteil, die Gruppe “Watchdog Journalismus” will sich für gleiche Rechte für gleiche Arbeit einsetzen.

Auch die Mediengruppe Online ist solidarisch – und ruft gemeinsam mit “Watchdog Journalismus” zur Demo am Montag, dem 22. Oktober um 13 Uhr vor dem VÖZ auf. Weitersagen und hinkommen! Twittert am 22. Oktober unter dem Hashtag #watchdog!

Es gibt morgen auch Liveberichterstattung von Paroli: Hier zu finden

21. Oktober 2012 at 1:50 nachmittags 1 Kommentar

Erhöhter Takt: Protestkundgebung, Watchdog und Arbeitsinspektorat


 

Nach und neben der Veröffentlichung unseres Offenen Briefes an den VÖZ sind mehrere weitere Maßnahmen und Vorbereitungen ins Rollen gekommen.

Ganz wichtig sei hier erwähnt, dass die Gewerkschaft zum Termin des nächsten Verhandlungstermins mit dem VÖZ zu einer öffentlichen Betriebsversammlung und Protestkundgebung vor dem Sitz des VÖZ aufruft:

>>Information auf ots.at

Auch in Graz, Salzburg und Innsbruck werden Proteste stattfinden.

Unterstützung dafür kommt dabei von Verena Fabris, Romy Grasgruber, Julia Hofmann, Simon Inou, Claudia Schäfer, Alexander Pollak, Philipp Sonderegger, Markus Wailand.

Sie haben auf Facebook folgendes veröffentlicht und zur Kundgebung aufgerufen (http://www.facebook.com/events/484459551576223/)

Der Watchdog Journalismus braucht uns!
Zivilgesellschaft für einen starken Journalismus!
Unterstützung für die Demo am 22. Oktober 2012

Wir bauen auf einen starken Demokratie-Watchdog Journalismus: Einrichtung des Korruption-U-Ausschusses, Tierschützer-Prozess oder Schließung der Saualm. Die Qualität journalistischer Arbeit steht und fällt mit den Arbeitsbedingungen in den Redaktionen.

Jetzt braucht der Demokratie-Watchdog Unterstützung: unabhängiger Journalismus darf nicht weiter ausgehungert werden. Um die Kosten weiter zu drücken, setzt der Verband Österreichischer Zeitungen auf die Spaltung der Redaktionen und hat den Kollektivvertrag gekündigt.

Wenn Regierungsinserate bis zu 10 Prozent des Umsatzes von Tageszeitungen ausmachen, wenn Verlage jährlich 10 Prozent Rendite und mehr aus ihren Häusern herausholen, wenn bei den Redaktionen weiter gespart wird, dann wird uns der Demokratie-Watchdog Journalismus eines Tages an der gespannten Kette tot umfallen.

Deshalb unterstützen wir die Protestmaßnahmen der Journalist/innen

Aber auch auf der rechtlichen Ebene wird der Takt erhöht: Wegen Verstößen gegen die Arbeitszeit wird nun das Arbeitsinspektorat eingeschaltet. Der stellvertretende Bundesgeschäftsführer der GPA-djp Karl Proyer. dazu: “Wir sind zwischenzeitlich überzeugt, dass in zahlreichen Konzerntochterbetrieben, welche den strittigen Kollektivvertrag für Werbung und Marktkommunikation Wien anwenden, geplant und daher regelmäßig Wochenendarbeit ohne ausreichende arbeitsruherechtliche Deckung durchgeführt wird.”
Wir sind gespannt auf die Überprüfungen.
Liebe Mitstreiter, bitte dranbleiben, weitere Aktionen folgen – hier wird immer so schnell wie möglich darüber berichtet.

 

14. Oktober 2012 at 6:13 nachmittags Hinterlasse einen Kommentar

Herausgeber vertreten nicht die Rechte der Onliner


Offener Brief an den VÖZ

Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) wird nicht müde, sich als Vertreter der “Jungen”, der “Onliner”, der “Benachteiligten” zu präsentieren.  Als Mitglieder des  KV-Verhandlungsteams und der Mediengruppe Online möchten wir diese mythenhafte Darstellung richtig stellen.

Die Österreichischen Herausgeber im Tages- und Wochenzeitungsbereich haben von sich aus die Möglichkeit, die Arbeitssituation ihrer Mitarbeiter im Online-Bereich und ihrer Freien Mitarbeiter zu verbessern – das hätten sie vor Jahren tun können und könnten sie jetzt immer noch machen – dafür allein bräuchte es keinen neuen Kollektivvertrag. Das tut die Mehrheit aber nicht. Es war die bewusste Entscheidung jedes einzelnen VÖZ-Mitgliedes, ihre Online-Ausgaben auszugliedern bzw. neue Firmen zu gründen und schlechtere bzw. billigere KVs anzuwenden. Dadurch wurde und wird ein krasses Ungleichgewicht zwischen Print-Journalisten und Online-Journalisten geschaffen – und darüber hinaus werden die beiden Gruppen auch im Bedarfsfall gegeneinander ausgespielt.

Die Position des VÖZ bzw. der Herausgeber ist nicht glaubwürdig, wenn sie sich als Vertretung jener Mitarbeiter hinstellt, die in den meisten Medien-Unternehmen seit Jahren mit sogenannten Flucht-Kollektivverträgen um ihre Rechte betrogen werden und die durch Lohndumping um ihre Existenzgrundlage kämpfen müssen. Dieser Zustand wird von den Herausgebern ignoriert: Geradezu zynisch wirkt dabei, dass bei betriebsinternen Versuchen die Arbeitssituation von Online-Redakteuren zu verbessern auf die KV-Verhandlungen verwiesen wird und eine Gleichstellung damit aufgeschoben wird – anstatt rasch zu Lösungen zu gelangen.

Österreichische Herausgeber von Print und Onlinemedien im Tages- und Wochenzeitungsbereich entziehen sich damit seit Jahren ihrer Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern. Mit jedem Jahr, in dem die KV-Verhandlungen andauern, sparen sich diese Geld, das nicht eingesetzt wird, um ihre Online-Mitarbeiter mit den Print-Kollegen gleichzustellen. Der lange Verhandlungsprozess nutzt deswegen vor allem den Herausgebern.

Die KV-Kündigung durch den VÖZ verstehen wir als einen weiteren Versuch, Online-Redakteure zu vereinnahmen und gegen Print-Redakteure auszuspielen – und das bei einer Entwicklung der Branche, in der die Arbeitsweise immer mehr verschränkt wird bzw. über sogenannte “integrierte Redaktionen” nachgedacht wird. Im Zuge dieses Nachdenkens über Zusammenlegungen von Print- und Online-Redaktionen wird unser Verdacht einmal mehr bestätigt, dass der VÖZ durch die Kündigung des Kollektivvertrags nunmehr in allen journalistischen Bereichen versuchen wird, Flucht-Kollektivverträge anzuwenden, die ihren Mitarbeitern tausende von Euro kosten werden. Betroffen sind nicht nur die Online-Journalisten, durch die Kündigung des KV sind alle Journalisten und Neueinsteiger in der Branche betroffen.

Auch über die Branche hinaus würde das Inkrafttreten dieser Aufkündigung eine Grenze überschreiten und fügt der Sozialpartnerschaft schweren Schaden zu. Wir sind deshalb für den neuen KV und für eine starke gewerkschaftliche Vertretung, weil nur so faire Verhandlungen möglich sind und eine arbeitsrechtliche Sicherheit für Journalisten in Österreich geschaffen werden kann. Unabhängiger Journalismus braucht klare, branchenweite, in fairer Sozialpartnerschaft verhandelte und abgesicherte Standards.

Die Entscheidungsträger des VÖZ sollten ihre eigenen Worte ernst nehmen. In einer Aussendung vom 27. September heißt es: “Den untragbaren Status Quo werden wir sicherlich nicht mehr weiter fortschreiben.” Allein: Dieser Status wurde allein vom VÖZ  bzw. den Herausgebern herbeigeführt! Wir fordern die Österreichischen Herausgeber von Print- und Onlinemedien im Tages- und Wochenzeitungsbereich auf, den gordischen Knoten aufzulösen, die Kündigung des KV zurückzuziehen und im Sinne der Aufrechterhaltung eines qualitativen Journalismus weiterzuverhandeln.

Mediengruppe Online

Günter Felbermayer (DiePresse.com)

Marie North (kurier.at)

Berthold Eder (derStandard.at)

Gregor Kucera (wienerzeitung.at)

Gregor Hochrieser (APA-MultiMedia)

Sebastian Krause (kleinezeitung.at)

 

>>Die OTS-Aussendung

 

Rückfragehinweis:

www.mediengruppeonline.at

info@mediengruppeonline.at

Weiterleiten und unterschreiben!

Leitet diesen offenen Brief an alle Online-Kollegen weiter und unterschreibt die Online-Unterstützungsaktion für die Weiter-Verhandlung eines neuen Kollektivvertrags hier:

http://scripts.oegbverlag.at/gpa/pet_journalisten2012/

NEU: Mediengruppe Online auf Facebook: http://www.facebook.com/MediengruppeOnline

11. Oktober 2012 at 9:29 vormittags 10 Kommentare

Protest gegen die KV-Kündigung


Der Verband österreichischer Zeitungen hat per Ende des Jahres den Journalisten-KV gekündigt. Die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp reagiert empört – Franz C. Bauer spricht von einem “unangebrachten Eskalationsschritt”. In der letzten Präsidiumssitzung wurde ein Streikbeschluss eingebracht, in den folgenden Tagen und Wochen werden Aktionen folgen.

>>mehr dazu

>>Kampfmaßnahmen bis zum Streik

Auch wir Online-Redakteure sind von der KV-Kündigung betroffen. Der VÖZ und die Verleger bringen damit weit fortgeschrittene Verhandlungen ins Wanken und das Resultat der Kündigung heißt, dass Online-Mitarbeiter keine Chance mehr auf den richtigen Kollektivvertrag  bekommen werden. Gerade in Zeiten wo das Wort “integrierte Redaktion” durch die Redaktionsstuben geistert, ist das nicht hinzunehmen. Die Zwei-Klassengesellschaft muss endlich überwunden werden – und wir dürfen uns nicht vom VÖZ gegeneinander ausspielen lassen. Solidarität hilft nicht nur jenen, die im alten KV sind, sondern auch uns, damit wir endlich reinkommen.

Darum bitte ich euch, den Protest der GPA-djp zu unterstützen und die Online-Erklärung hier zu unterschreiben: http://scripts.oegbverlag.at/gpa/pet_journalisten2012/

3. Oktober 2012 at 11:24 vormittags 1 Kommentar

VÖZ kündigt KV “präventiv” – was heißt das für Online-Redakteure


Der VÖZ kündigt den Journalisten-KV per Jahresende auf. Manche Online-Journalisten, die in ganz anderen KVs sind, sind der Meinung, das betrifft nur Redakteure, die im alten KV sind. Dem ist aber nicht so: Denn mit der Aufkündigung gibt es keine Chance mehr, den neuen KV umzusetzen, damit ist die Chance auf Gleichstellung zwischen Print und Online dahin, jahrelange Vorbereitung und Verhandlung wird vom VÖZ weggewischt. Und achtung: Beim VÖZ steht wohl kaum  das Wohl der Jungen im Vordergrund.

 

VÖZ kündigt Journalisten-KV präventiv zum Jahresende 2012
Gasser und Bergmann fordern neuen Journalisten-KV bis zum 31. 12. – Appell an Journalistengewerkschaft: “Im Interesse der Jungen gemeinsam an einem Strang ziehen”

Wien (OTS) – Nach reiflichen Überlegungen haben die
Vorstandsmitglieder des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ)
bei ihrer gestrigen Sitzung einstimmig beschlossen, den
Journalisten-Kollektivvertrag mit Jahresende 2012 präventiv zu
kündigen.
“Im Hinblick auf die sich verschlechternden wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen und das nahende Ende des vierten Verhandlungsjahres
sieht es der Vorstand des VÖZ als geboten an, die Branche und den
journalistischen Nachwuchs nicht dem Risiko weiterer ergebnislos
verstreichender Verhandlungsjahre auszusetzen”, betonten
VÖZ-Präsident Hans Gasser und Geschäftsführer Gerald Grünberger in
ihrem gemeinsamen Schreiben an die Journalistengewerkschaft.
Gleichzeitig unterstreichen sie, dass der VÖZ nach einer
beiderseitigen Unterzeichnung des neuen Kollektivvertrages vor dem
31. Dezember 2012 die Kündigungserklärung zurückzieht.
Gasser und Grünberger schließen sich der Auffassung der
Journalistengewerkschaft an, die Franz C. Bauer in einer APA-Meldung
vom 11. September artikuliert hat, dass ein Konsens bei den
Verhandlungen bis zum Jahresende möglich sei. “Der Abschluss der weit
vorangeschrittenen Verhandlungen ist uns ein großes Anliegen. Ein
neuer KV ist von essentieller Bedeutung für die Branche.” Der VÖZ
appelliert daher an die Journalistengewerkschaft “im Interesse der
jungen Journalisten gemeinsam an einem Strang zu ziehen” und die
Kollektivertragsverhandlungen bis zum Jahresende abzuschließen. “Wir
verbleiben in der Hoffnung, die weit gediehenen, jedoch aus nicht
nachvollziehbaren Gründen äußerst schleppend verlaufenden
Verhandlungen noch im laufenden Verhandlungsjahr zu einem Abschluss
zu bringen”, betonten der VÖZ-Präsident und der Geschäftsführer im
Kündigungsschreiben an die Gewerkschaft.
Zum Hintergrund: Seit 2009 verhandeln Verlegerverband und
Journalistengewerkschaft in 31 Verhandlungsrunden zu je circa sechs
Stunden an einem neuen Kollektivvertrag, der auch für
Onlinejournalisten gelten soll. Dabei wurden bereits weitreichende
Ergebnisse erzielt, wie Arbeitszeitregelungen auf Basis einer
5-Tage-Woche, erhebliche Qualitätsverbesserung bei der
Journalistenausbildung und Neuschaffung einer umfassenden
Sabbatical-Regelung von bis zu einem Jahr. Beim neuen Gehaltsschema
lagen die Vorstellungen der beiden Verhandlungsparteien nur 50 bis
150 Euro auseinander. In der letzten Verhandlung vom 18. Juni wischte
die Gewerkschaft diese mühsam erzielten Kompromisse handstreichartig
vom Tisch und forderte ein komplett anderes und deutlich teureres
Gehaltsschema. Daraufhin brach der VÖZ die Verhandlungen ab, zeigte
sich jedoch weiterhin verhandlungsbereit unter der Bedingung, dass
sich die Gewerkschaft zu den bereits akkordierten Einigungen bekennt.
Nach elf Wochen Funkstille hat die Arbeitnehmerseite zwar am 21.
September neue Terminvorschläge für weitere Verhandlungen im Herbst
übermittelt, die Zusage der Gewerkschaft auf Basis der bestehenden
Kompromisse weiter zu verhandeln, fehlt aber bis heute.
Auf Seiten des VÖZ wurde in der Vorstandssitzung vom 26. September
Standard-Geschäftsführer Wolfgang Bergmann zum neuen
Verhandlungsführer bestellt. Der scheidende Verhandlungsleiter
Hermann Petz unterstützt diesen Schritt der präventiven Kündigung
ausdrücklich, wünscht dem Verhandlungsteam alles Gute und betont:
”Die Kündigung wirkt sich nicht auf bestehende
Angestelltenverhältnisse aus.” Der KV gilt jedoch ab 1. Jänner 2013
nicht mehr für neu eintretende Journalisten.
“Die Printmedien werden wegen der Umwälzungen in der Branche auch
dann unter großem Druck stehen, wenn sich die Konjunktur verbessert.
Mit der Kostenstruktur des jetzigen Kollektivvertrages, der immer
noch 15 Gehälter hat, ist die Zukunft akut gefährdet. Das kann auch
nicht im Interesse der Mitarbeiter sein. Da wir schon knapp vor einer
Einigung standen, ist das Ziel eines Abschlusses bis Jahresende immer
noch realistisch – wenn beide Seiten wollen, wir wollen jedenfalls!”,
betonte VÖZ-Verhandlungsführer Bergmann abschließend.

27. September 2012 at 10:09 nachmittags Hinterlasse einen Kommentar

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