Der unabhängige Journalismus in Österreich ist ernsthaft und akut bedroht

13. Mai 2009

Betriebsrätekonferenz der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp beschließt Forderungspaket

Kollektivvertragsflucht und Verstöße gegen geltendes Arbeitsrecht zerstören die wirtschaftliche Basis der Medienschaffenden. Der unabhängige Journalismus in Österreich ist ernsthaft und akut bedroht. Zu diesem Schluss kam die von der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp einberufene Medien-Betriebsrätekonferenz am 12. Mai 2009 in Wien.

Die journalistischen Vertreterinnen und Vertreter von Tages-, Wochen-, Monats- und Gratiszeitungen, Fachzeitschriften, Agenturen ebenso wie aus Privat-Radio- und -TV-Unternehmen, Online-Anbietern sowie des ORF beschlossen einstimmig folgende Resolution:

Die Betriebsrätinnen und Betriebsräte der Medienbranche verurteilen alle Versuche, die Wirtschaftskrise als Vorwand für arbeitsrechtliche Verschlechterungen zu benutzen, auf das Schärfste. Ausgliederungen und Umgehungshandlungen wie die Gründung von Gesellschaften, in denen bestehende Kollektivverträge ausgehebelt werden, führen zu einer dramatischen Verschlechterung  der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für zahlreiche Medienschaffende und bedrohen dadurch den unabhängigen Journalismus in Österreich.

Wenn Unternehmer einen neuen Kollektivvertrag verhandeln wollen, gleichzeitig aber bestehende Verträge brechen, dann dokumentiert das eine Missachtung des Verhandlungspartners und zeigt außerdem, dass die Unternehmer selbst die Verhandlungen nicht ernst nehmen. Die Betriebsrätekonferenz fordert die Medienunternehmen daher auf, geltendes journalistisches Arbeitsrecht und Kollektivverträge einzuhalten und die Versuche der Kollektivvertragsflucht zu beenden und erfolgte Umgehungstatbestände rückgängig zu machen.

Vom Gesetzgeber fordert die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp:

* Die klare Präzisierung des Begriffs „abhängige Arbeit“, um zu verhindern, dass immer mehr Menschen in Österreich aus dem Arbeitsrecht in vorgeblich „freie“ Beschäftigungsverhältnisse gedrängt werden, ohne die Chance zu haben, sich dagegen zu wehren. Medienförderung hat auf die Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen für Journalistinnen und Journalisten Rücksicht zu nehmen.

* Medienförderungsauszahlung und Privatrundfunklizenzen sind an die Existenz von Redaktionsstatuten und an die Einhaltung journalistischer Tätigkeit adäquater arbeitsrechtlicher Mindeststandards zu koppeln.

* Das Journalistengesetz ist an die Entwicklung der journalistischen Produktionsbedingungen insbesondere im Online-Bereich anzupassen.

* Bei der „Medienbehörde neu“ ist soweit wie möglich auf Selbstkontrollmechanismen zu setzen, also hat die Mediengewerkschaft GPA-djp für alle wesentlichen Gremien 50% der Mitglieder zu nominieren.

* Eine wirtschaftlich gesicherte Grundlage des ORF als österreichisches Leitmedium ist zu gewährleisten. Eine der Grundvoraussetzungen eines wirklich unabhängigen ORF ist eine völlig neue Konstruktion von dessen Aufsichtsgremien. Der Aufsichtsrat ist (analog zu Aufsichtsräten anderer Großunternehmen) zu konstruieren, d.h. 12 – 15 Mitglieder, ein Drittel der Mitglieder Belegschaftsvertreter.

* Wer als „Eigentümervertreter“ in Aufsichtsgremien entsandt wird, muss öffentlich kontrollierbar und nachvollziehbar gemacht werden. Jedenfalls sind beim Auswahlmodus Voraussetzungen zu schaffen, die sicherstellen, dass den ORF-Aufsichtsgremien nur Mitglieder angehören, die persönliche Reputation zu verlieren haben und diese nicht leichtfertig Fraktionsvorgaben unterordnen.

Die österreichweite Betriebsrätekonferenz der Journalistengewerkschaft erklärt sich überdies solidarisch mit dem Kampf der Drucker um faire Kollektivverträge.

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